Ablauf
Zunächst vereinbaren wir einen Termin für ein Erstgespräch, in dem wir uns Kennenlernen, ich mir ein Bild Ihrer Beschwerden und Anliegen mache und wir organisatorische Fragen klären sowie erste Therapieziele besprechen.
Dann genügt in der Regel ein Anruf bei Ihrer privaten Krankenkasse oder Beihilfe. Bei Selbstzahlern entfällt dies natürlich.
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Derzeit biete ich leider keine Diagnostik an. Wenden Sie sich hierfür bitte an KollegInnen!
(ADS /ADHS Diagnostik für Erwachsene:
Bei einer ausführlichen fundierten Diagnostik rechnen Sie bitte mit 3-5 Sitzungen (à 50 Minuten). Im Anschluss bekommen Sie einen auführlichen Befundbericht.
Bitte beachten Sie, dass ich nach GOP abrechne und den 3,5-fachen Satz ansetze. Die Privaten Versicherungen übernehmen in der Regel 75 – 100% meines Honorars. Als gesetzlich Versicherte/r klären Sie bitte selbst, ob eine Kostenübernahme möglich ist. Aufgrund der erheblichen Unterversorgung – speziell für ADHS Patienten – haben Sie eine gute Begründung hierfür. Als Selbstzahler können Sie den finanziellen Aufwand eventuell steuerlich geltend machen.)
Kosten
Mein Honorar orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP). Diese finden Sie als Download bei der Psychotherapeutenkammer.
Private Krankenversicherung und Beihilfe
Grundsätzlich werden die Kosten von der Privaten Krankenkasse und der Beihilfe größtenteils oder komplett übernommen. Bitte erfragen Sie vorab Ihre genauen Konditionen für ambulante Psychotherapie.
Gesetzliche Krankenkassen
Die Kosten einer Privatpraxis werden von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel leider nicht übernommen. Haben Sie trotz längerer, intensiver Bemühungen keinen Platz bei einer/m niedergelassenenen Psychotherapeuten/in bekommen und den Nachweis über eine erhöhte Dringlichkeit, dann haben Sie das Recht auf einen Therapieplatz.
Bei dem meist schwierigen Weg zur Kostenerstattung kann Sie der Service von Tepavi unterstützen.
Selbstzahler
Natürlich können Sie die Kosten einer Therapie auch selbst tragen. Der Vorteil ist, dass keine Diagnosen weitergegeben werden. Coaching und Beratung können nur als Selbstzahler getragen werden. Eventuell lässt sich der finanzielle Aufwand steuerlich geltend machen.